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Gesprächsziffer-Rechner

Wie viele Gespräche nach GOP 03230 (Hausärzte) bzw. 04230/04231 (Kinder- & Jugendärzte) darf die Praxis im Quartal voll vergütet abrechnen, bevor die Quotierung greift?

EBM-Stand 2/2026 · KBV

1Fachgruppe & Fallzahl

Bereinigte Fallzahl gemäß § 21 BMV-Ä.
Anzahl der Ansätze der Gesprächsziffer im Quartal (je vollendete 10 Min. = 1 Ansatz).

2Ergebnis

Gespräche voll vergütet
Fallzahl eingeben, um die Obergrenze zu berechnen.
Punktzahl-Topf
Punkte (64 × Fälle)
Wert des Topfes
≈ Euro (Orientierungswert)
Pro Gespräch
16,31 €
128 Punkte je Ansatz
0Topf-Obergrenze

3Hintergrund & Regeln

Für die Gesprächsziffer bildet die KV pro Praxis einen Punktzahl-Topf: 64 Punkte × Anzahl der Behandlungsfälle. Aus diesem Topf werden alle abgerechneten Gespräche vergütet. Da ein Gespräch 128 Punkte wert ist, reicht der Topf rechnerisch für genau eine halbe Fallzahl an voll vergüteten Gesprächen (128 = 2 × 64).

„Ungefähr“ ist es deshalb, weil die Basis nicht die rohe Gesamtfallzahl ist, sondern die bereinigte Fallzahl — und weil der Topf ein Praxis-Topf ist (kein festes Limit pro Patient): bei einem Patienten dürfen mehrere Gespräche abgerechnet werden, solange der Topf reicht.

Grundlage: EBM Kapitel 3 (Präambel 3.1 Nr. 9/10) und Kapitel 4 (Präambel 4.1 Nr. 12/13), Stand 2. Quartal 2026. Euro-Beträge auf Basis des bundeseinheitlichen Orientierungswerts (128 Punkte = 16,31 €). Regionaler Punktwert / HVM der KV kann abweichen.

Orientierungshilfe — keine verbindliche Abrechnungs- oder Rechtsberatung.