Gesprächsziffer-Rechner
Wie viele Gespräche nach GOP 03230 (Hausärzte) bzw. 04230/04231 (Kinder- & Jugendärzte) darf die Praxis im Quartal voll vergütet abrechnen, bevor die Quotierung greift?
EBM-Stand 2/2026 · KBV1Fachgruppe & Fallzahl
2Ergebnis
3Hintergrund & Regeln
Für die Gesprächsziffer bildet die KV pro Praxis einen Punktzahl-Topf: 64 Punkte × Anzahl der Behandlungsfälle. Aus diesem Topf werden alle abgerechneten Gespräche vergütet. Da ein Gespräch 128 Punkte wert ist, reicht der Topf rechnerisch für genau eine halbe Fallzahl an voll vergüteten Gesprächen (128 = 2 × 64).
„Ungefähr“ ist es deshalb, weil die Basis nicht die rohe Gesamtfallzahl ist, sondern die bereinigte Fallzahl — und weil der Topf ein Praxis-Topf ist (kein festes Limit pro Patient): bei einem Patienten dürfen mehrere Gespräche abgerechnet werden, solange der Topf reicht.