Die Abrechnung der „sprechenden Medizin“ im EBM: Ein Überblick
Die „sprechende Medizin“, also das ärztliche Gespräch, ist ein fundamentaler Bestandteil der Patientenversorgung. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist die gesonderte Honorierung von Gesprächsleistungen jedoch komplex und an spezifische Voraussetzungen geknüpft. Während einige Fachgruppen über dedizierte Gesprächsziffern verfügen, sind die Möglichkeiten für andere begrenzt.
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Gesprächsleistungen im EBM, insbesondere für die hausärztliche und psychosomatische Versorgung.
Das problemorientierte Gespräch für Haus- und Kinderärzte (GOP 03230/04230)
Für Hausärzte (GOP 03230) und Kinderärzte (GOP 04230) stellt das problemorientierte ärztliche Gespräch die zentrale Ziffer zur Honorierung eines erhöhten Gesprächsbedarfs dar.
- Leistungsinhalt: ein Gespräch, das aufgrund der Art und Schwere einer Erkrankung erforderlich ist.
- Mindestdauer: Die Abrechnung setzt eine Gesprächsdauer von mindestens 10 Minuten voraus. Diese Dauer muss in der Patientenakte dokumentiert werden.
- Abrechnungsfähigkeit: Die Ziffer ist je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig und kann somit bei längerem Gesprächsbedarf auch mehrfach in einer Sitzung angesetzt werden.
- Anwendungsbereich: Das Gespräch kann mit dem Patienten und/oder einer Bezugsperson geführt werden. Es ist auch im Rahmen einer Videosprechstunde abrechenbar, jedoch nicht im organisierten Notfalldienst.
Gesprächsleistungen in der Psychosomatischen Grundversorgung (Kapitel 35.1)
Die Psychosomatische Grundversorgung bietet Ärzten mit entsprechender Genehmigung die Möglichkeit, psychosomatisch orientierte Gesprächsleistungen abzurechnen. Diese Ziffern sind an strengere formale Kriterien gebunden.
GOP 35100: Differentialdiagnostische Klärung
Leistungsinhalt: Sie dient der Abklärung, ob ein Krankheitszustand psychosomatische Ursachen hat. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Genehmigungspflicht: erfordert eine Genehmigung der zuständigen KV.
- Mindestdauer: Das Gespräch muss mindestens 15 Minuten dauern.
- Diagnose: Es muss eine begründende Diagnose aus dem ICD-10-Kapitel F (Psychische und Verhaltensstörungen) vorliegen. Eine Verdachtsdiagnose ist hier ausreichend.
- Dokumentation: Ein schriftlicher Vermerk über die ätiologischen Zusammenhänge ist erforderlich.
GOP 35110: Verbale Intervention
Leistungsinhalt: die therapeutische verbale Intervention bei bereits diagnostizierten psychosomatischen Krankheitszuständen. Die Voraussetzungen:
- Genehmigungspflicht: erfordert ebenfalls eine KV-Genehmigung.
- Mindestdauer: Die Intervention muss mindestens 15 Minuten dauern.
- Diagnose: Es muss eine gesicherte Diagnose aus dem ICD-10-Kapitel F vorliegen.
- Abrechnungshäufigkeit: kann bis zu dreimal am selben Behandlungstag abgerechnet werden, jedoch nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang.
Weitere Gesprächsleistungen im EBM
Neben den genannten Ziffern existieren in vielen anderen Fachgruppenkapiteln des EBM spezifische Gesprächs- und Beratungsleistungen. Diese sind oft an besondere Indikationen oder Kontexte gebunden. Beispiele hierfür sind:
- Gynäkologie (Kapitel 8): GOP 08347 (Erörterung zu biomarkerbasierten Tests bei Mammakarzinom).
- Neurologie (Kapitel 16): GOP 16220 (Neurologisches Gespräch).
- Psychiatrie (Kapitel 21): GOP 21220 (Psychiatrisches Gespräch).
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Kapitel 22 & 23): GOP 22220, 23220 (Psychotherapeutisches Gespräch).
- Allergologie (Kapitel 30): GOP 30100 (Spezifische allergologische Anamnese).
Fazit: ein unterrepräsentierter Bereich
Die Abrechnungsmöglichkeiten für die „sprechende Medizin“ sind im EBM vorhanden, aber heterogen und oft an hohe formale Hürden wie Mindestzeiten, Dokumentationspflichten und Genehmigungen gekoppelt. Insbesondere für viele somatisch tätige Fachgruppen fehlen adäquate Ziffern zur Honorierung des alltäglichen, aber zeitintensiven ärztlichen Gesprächs. Dies steht im Kontrast zur gesundheitspolitischen Forderung, die sprechende Medizin zu stärken. Für Praxen ist es daher umso wichtiger, die bestehenden Möglichkeiten genau zu kennen und konsequent zu nutzen, um den erbrachten Gesprächsaufwand auch im Honorar abzubilden.
Wer die eigene Abrechnung gezielt absichern und optimieren möchte, findet in der Abrechnungsmanufaktur von Sabine Finkmann fundierte Analyse und Beratung aus über zwei Jahrzehnten Praxiserfahrung.
Abrechnung optimieren lassen