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EBM-Abrechnung

Infusionen, Transfusionen und Betreuungsleistungen im EBM abrechnen

Lesezeit 5 Min.
Die Verabreichung von Infusionen und die damit verbundene Betreuung von Patienten sind komplexe Leistungen, deren korrekte Abrechnung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von vielen Faktoren abhängt.
Entscheidend sind hierbei die Art der verabreichten Substanz, die Dauer der Anwendung und der klinische Zustand des Patienten. Dieser Artikel bietet einen strukturierten Überblick über die relevanten Gebührenordnungspositionen (GOP) und deren spezifische Anforderungen.

Standard-Infusionen: die GOP 02100

Die GOP 02100 ist die grundlegende Ziffer für die meisten intravenösen, intraarteriellen oder via Portsystem verabreichten Infusionen.
  • Obligater Leistungsinhalt: Die Infusion muss eine Dauer von mindestens 10 Minuten aufweisen.
  • Wichtiger Hinweis: Kürzere Infusionen oder die alleinige Gabe von Medikamenten über einen venösen Zugang sind nicht gesondert berechnungsfähig, sondern gelten als Bestandteil der Versicherten- bzw. Grundpauschale. Auch bei mehreren Infusionen über denselben Zugang an einem Tag kann die GOP 02100 nur einmal abgerechnet werden.

Spezialisierte Infusionstherapien: die GOP 02101

Für hochspezialisierte und zeitaufwendige Infusionstherapien bei schwerwiegenden Erkrankungen ist die GOP 02101 vorgesehen. Diese ist deutlich höher bewertet, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Infusion muss eine Dauer von mindestens 60 Minuten haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Therapie mit Zytostatika, Virustatika, Antimykotika oder Antibiotika bei konsumierenden Erkrankungen (z. B. fortgeschrittenes Malignom, AIDS).
  • Intraperitoneale oder intrapleurale Infusionstherapie bei konsumierenden Erkrankungen.
  • Therapie mit monoklonalen Antikörpern oder Immunglobulinen.
Achtung: Werden die 60 Minuten nicht erreicht, ist stattdessen die GOP 02100 abzurechnen. Werden andere als die in der Leistungslegende genannten Medikamente oder Indikationen behandelt, ist ebenfalls zu prüfen, ob nicht die GOP 02100 die korrekte Ziffer ist.

Beobachtung und Betreuung: die GOP 01510 bis 01512

Diese Zusatzpauschalen honorieren den Aufwand für die Beobachtung und Betreuung von Patienten während oder nach bestimmten, aufwendigen Behandlungen. Die Abrechnung ist an spezifische Indikationen und eine Mindestdauer gekoppelt.
Dokumentationspflicht: Die genaue Beobachtungs- und Betreuungszeit sowie alle Besonderheiten und verabreichten Medikamente müssen lückenlos in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei Überschreitung der üblichen Betreuungszeit (z. B. Abrechnung der GOP 01511 statt 01510 bei Antikörpertherapie) ist eine medizinische Begründung zwingend erforderlich.

Transfusionen: die GOP 02110 und 02111

Für die Gabe von Blutkonserven oder Blutpräparaten gibt es eigene Ziffern.
  • GOP 02110: honoriert die Transfusion der ersten Blutkonserve oder Blutpräparation. Der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) ist fakultativer Leistungsinhalt.
  • GOP 02111: ist für jede weitere Transfusion im selben Behandlungsfall anzusetzen.

Kombinierte Abrechnung: Transfusion und Betreuung

Eine wichtige Frage in der Praxis ist, ob die Betreuungspauschalen (01510 bis 01512) neben den Transfusionsziffern (02110/02111) abgerechnet werden können.
  • Klarstellung: Im EBM existiert kein direkter Ausschluss. Die Infusionen selbst sind zwar als fakultativer Bestandteil in den Betreuungspauschalen enthalten und somit nicht zusätzlich abrechenbar. Die Transfusionen stellen jedoch eine eigenständige Leistung dar.
  • Rechtsprechung: Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (Az. L 24 KA 31/12 vom 22.11.2013) hat bestätigt, dass die praxisklinischen Betreuungspauschalen neben den Transfusionsleistungen berechnungsfähig sind, sofern die jeweiligen Leistungsinhalte vollständig erbracht und dokumentiert wurden.

Fazit

Die Abrechnung von Infusions-, Betreuungs- und Transfusionsleistungen erfordert eine genaue Kenntnis der jeweiligen Leistungslegenden, Zeitvorgaben und Kombinationsmöglichkeiten. Eine präzise und lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zu einer prüfungssicheren Abrechnung und zur Vermeidung von Honorarkürzungen. Praxen sollten ihre Abrechnungsprozesse regelmäßig überprüfen und das Team entsprechend schulen, um das Honorarpotenzial dieser aufwendigen Leistungen voll auszuschöpfen.

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