GOÄ-Ziffern einfach erklärt: der Einstieg in die privatärztliche Abrechnung
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Sie ist eine Rechtsverordnung und regelt, welche Leistungen privatärztlich abgerechnet werden dürfen, wie sie beschrieben sind und wie hoch die Vergütung ausfällt. Anders als beim EBM, der für gesetzlich Versicherte gilt, betrifft die GOÄ alle Behandlungen von Privatversicherten, Selbstzahlerleistungen und Beihilfefälle.
Was genau ist die GOÄ?
Die GOÄ ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung. Sie legt fest, welche Leistungen abrechenbar sind, wie sie definiert sind und mit welchem Gebührensatz sie bewertet werden. Grundlage bildet ein sogenannter „Paragrafenteil“ mit allgemeinen Bestimmungen sowie ein umfangreicher Ziffernteil, in dem einzelne Leistungen (z. B. Beratung, Untersuchung, technische Leistungen) beschrieben sind.
Ein wichtiges Prinzip in der GOÄ ist die höchstpersönliche Leistungserbringung: Viele Leistungen dürfen nur dann abgerechnet werden, wenn sie persönlich durch die Ärztin oder den Arzt erbracht wurden. Eine Delegation an MFA ist nur bei bestimmten Leistungen zulässig.
Schwellenwert und Steigerungsfaktor: was bedeutet das?
Jede GOÄ-Ziffer ist mit einem Punktwert und einem Steigerungssatz versehen. Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen Satz. Darüber hinaus kann bei medizinischer Begründung bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Höhere Steigerungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und müssen schriftlich besonders begründet werden.
- 2,3-facher Satz = Schwellenwert: Alles darüber muss individuell und nachvollziehbar medizinisch begründet sein.
- In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die gleiche Leistung abgerechnet wird, kann die Höhe der Vergütung variieren, je nach Aufwand, Schwierigkeit oder Umständen der Behandlung.
- Auch eine Abrechnung unterhalb des Faktors 1,0 ist unzulässig, außer bei einem Sozialtarif der privaten Krankenversicherungen.
Was kommt auf Praxen zu? Der Ausblick auf die neue GOÄ
Die derzeit gültige GOÄ stammt im Kern aus dem Jahr 1982. Einige Anpassungen gab es danach, dennoch sind viele Leistungsbeschreibungen überholt, technische Verfahren fehlen oder sind nicht mehr zeitgemäß. Seit Jahren wird an einer neuen GOÄ gearbeitet, die moderner, leistungsgerechter und digital anschlussfähig sein soll. Wann genau sie kommt, ist noch offen, aber es ist nur eine Frage der Zeit.
Fazit
Die GOÄ ist das zentrale Regelwerk für alle privatärztlichen Leistungen. Wer die Grundstruktur versteht, Schwellenwerte und Steigerungsregeln korrekt anwendet und auf eine saubere Dokumentation achtet, sichert sich nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch wirtschaftliche Stabilität.
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