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Honorarstrategie

Mehr Umsatz für Hausarztpraxen: Add-On-Verträge und extrabudgetäre Leistungen gezielt nutzen

Lesezeit 4 Min.
Immer mehr Hausarztpraxen erkennen das wirtschaftliche Potenzial sogenannter Add-On-Verträge. Diese Selektivverträge werden außerhalb der klassischen KV-Budgets vergütet und eröffnen eine neue Dimension in der strategischen Honorargestaltung. Doch was steckt dahinter? Welche Leistungen zählen extrabudgetär? Und wie gelingt es, diese gezielt in die Praxisplanung zu integrieren?

Was sind Add-On-Verträge?

Add-On-Verträge sind Zusatzverträge im Rahmen der Selektivversorgung, die parallel zur Regelversorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen werden. Vertragspartner sind in der Regel Krankenkassen, medizinische Versorgungsverbünde oder spezialisierte Abrechnungsorganisationen (z. B. die HÄVG).
Das Besondere: Die Leistungen aus diesen Verträgen werden extrabudgetär vergütet. Das heißt, sie unterliegen nicht den üblichen Mengenbegrenzungen, Punktwertabschlägen oder Regelleistungsvolumina (RLV). Für Hausarztpraxen ist das ein echter Vorteil: Die Honorierung erfolgt stabil, planbar und leistungsgerecht.
Typische Add-On-Modelle in der Praxis:
  • Facharztprogramme (in Kombination mit der HZV)
  • besondere Versorgung bei chronischen Erkrankungen
  • strukturierte Arzneimitteltherapieprogramme
  • Verträge zur besonderen Versorgung geriatrischer oder palliativer Patient:innen
  • Verträge zur Versorgung von Pflegeheimbewohner:innen

Extrabudgetäre Leistungen im Überblick

Auch außerhalb von Selektivverträgen existieren zahlreiche extrabudgetäre Leistungsbereiche, die sich strategisch nutzen lassen:
  • DMP (Disease-Management-Programme): z. B. für Diabetes mellitus Typ 2, KHK, Asthma und COPD, mit Einschreibe- und Betreuungspauschalen sowie zusätzlicher Honorierung für strukturierte Dokumentation und Schulungen.
  • Impfungen: Alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen sind extrabudgetär.
  • Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen: Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“) und Krebsvorsorge (z. B. Hautkrebs-, Bauchaortenscreening-, Darmkrebsfrüherkennung), extrabudgetär vergütet, jedoch an bestimmte Altersgrenzen und Abstände gebunden.
  • Ambulantes Operieren: Leistungsziffern außerhalb des Budgets, Voraussetzung sind fachliche Qualifikation und entsprechende Genehmigungen.
  • HZV-Leistungen: Die gesamte hausarztzentrierte Versorgung wird extrabudgetär vergütet; Einschreibung, Chronikerbetreuung, Hausbesuche etc. sind vertraglich geregelt.

Wirtschaftlich denken, strategisch planen

Gerade in Zeiten stagnierender Punktwerte und steigender Praxiskosten sind extrabudgetäre Leistungen ein wichtiger Hebel zur Honorarsicherung. Dabei geht es nicht um „Mehrleistung um jeden Preis“, sondern um zielgerichtete Versorgung, die vergütet wird, wie sie es verdient.
Wichtig ist, dass die Praxisstruktur mitzieht:
  • Aufklärung des Teams zu den Besonderheiten extrabudgetärer Leistungen
  • softwaretechnische Abbildung in der Abrechnung
  • klare Prozesse für Einschreibung, Dokumentation und Fristen
  • Rückmeldeschleifen zu Wirtschaftlichkeit und Honorarentwicklung
Wer Add-On-Verträge clever nutzt und extrabudgetäre Leistungen strategisch in den Praxisalltag integriert, steigert nicht nur den Umsatz, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.

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